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   VG Berlin, 12.11.2014 - 7 K 338.13   

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VG Berlin, 12.11.2014 - 7 K 338.13 (https://dejure.org/2014,38288)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.11.2014 - 7 K 338.13 (https://dejure.org/2014,38288)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. November 2014 - 7 K 338.13 (https://dejure.org/2014,38288)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.01.2012 - 2 C 24.10

    Beihilfe; stationäre Pflege; Heimunterbringung; Pflegekosten;

    Auszug aus VG Berlin, 12.11.2014 - 7 K 338.13
    Entgegen der Auffassung des Beigeladenen ergibt sich auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 2012 (BVerwG 2 C 24.10) nichts anderes.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2013 - 5 LA 106/13

    Pflicht des Dienstherrn zur Gewährung ergänzender Beihilfeleistungen bei Kürzung

    Auszug aus VG Berlin, 12.11.2014 - 7 K 338.13
    Das ist beispielsweise der Fall, wenn es der Beamte unterlassen hat, für den Fall der Pflegebedürftigkeit eine zumutbare Eigenvorsorge zu betreiben (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2013 - OVG 5 LA 106/13 -, juris, Rn. 10).
  • VG München, 14.10.2021 - M 17 K 19.3585

    Mehrleistungen der Beihilfe für Aufwendungen zur vollstationären Pflege eines

    Dieser Auslegung entspricht auch die Regelung in Ziffer 39.2.1 BBhVVwV (VG Berlin, U.v. 12.11.2014 - 7 K 338.13 - juris Rn. 32).
  • VG Berlin, 28.04.2016 - 28 K 357.15

    Beihilfe zu den Pflegeleistungen für eine vollstationäre Pflege; Zumutbarkeit der

    Er ist der Auffassung, die Berechnung der beihilfefähigen Aufwendungen unter Anwendung der sog. Vorgriffsregelung sei - wie das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 12. November 2014 (VG 7 K 338.13) entschieden habe - nicht zu beanstanden.
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