Rechtsprechung
VG Berlin, 12.11.2014 - 7 K 338.13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,38288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 80 BBG, § 46 Abs 2 BBhV, § 46 Abs 4 BBhV, § 47 BBhV, § 39 BBhV
Berechnung der Beihilfe zu Pflege- und Betreuungskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.01.2012 - 2 C 24.10
Beihilfe; stationäre Pflege; Heimunterbringung; Pflegekosten; …
Auszug aus VG Berlin, 12.11.2014 - 7 K 338.13
Entgegen der Auffassung des Beigeladenen ergibt sich auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 2012 (BVerwG 2 C 24.10) nichts anderes. - OVG Niedersachsen, 08.07.2013 - 5 LA 106/13
Pflicht des Dienstherrn zur Gewährung ergänzender Beihilfeleistungen bei Kürzung …
Auszug aus VG Berlin, 12.11.2014 - 7 K 338.13
Das ist beispielsweise der Fall, wenn es der Beamte unterlassen hat, für den Fall der Pflegebedürftigkeit eine zumutbare Eigenvorsorge zu betreiben (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2013 - OVG 5 LA 106/13 -, juris, Rn. 10).
- VG München, 14.10.2021 - M 17 K 19.3585
Mehrleistungen der Beihilfe für Aufwendungen zur vollstationären Pflege eines …
Dieser Auslegung entspricht auch die Regelung in Ziffer 39.2.1 BBhVVwV (VG Berlin, U.v. 12.11.2014 - 7 K 338.13 - juris Rn. 32). - VG Berlin, 28.04.2016 - 28 K 357.15
Beihilfe zu den Pflegeleistungen für eine vollstationäre Pflege; Zumutbarkeit der …
Er ist der Auffassung, die Berechnung der beihilfefähigen Aufwendungen unter Anwendung der sog. Vorgriffsregelung sei - wie das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 12. November 2014 (VG 7 K 338.13) entschieden habe - nicht zu beanstanden.